Klasse 9

Wahlpflichtunterricht

In den Klassenstufen 9 und 10 findet ein- bis zweimal wöchentlich für 2-3 Stunden der Wahlpflichtunterricht statt.

In unserem aktuellen Angebot stehen Economics, Mediale Kommunikation und Französisch zur Auswahl. Der Wahlpflichtunterricht bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit ihren eigenen Interessen nachzugehen und auch jahrgangsübergreifend in neuen Lerngruppen unterrichtet zu werden.

Schulisches Betriebspraktikum

Im Rahmen der Jahrgangstufe 9 findet zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres ein zweiwöchiges Betriebspraktikum statt.

Vorbereitung:

Die Schulleitung benennt eine Lehrkraft als Koordinator/in für das Betriebspraktikum. In der Regel ist dies die Deutschlehrkraft, die sich um die schulische Organisation der Betriebspraktika und um die Belehrung der Schülerschaft kümmert.
Die Vorbereitung auf das betriebliche Praktikum beginnt im zweiten Halbjahr des 8. Schuljahres, in der Regel im Monat Mai. Die Vorbereitung ergibt sich aus dem Bewerbungsschreiben (Anschreiben, Motivationsschreiben, Lebenslauf) und aus der Simulation von Bewerbungsgesprächen. Nach Abschluss dieser Lerneinheit werden die fertiggestellten Bewerbungsschreiben verschickt. Es wird erwartet, dass die unterzeichneten Bewerbungsverträge im Dezember des jeweiligen Jahres von der Schülerschaft vorgelegt werden. 

Durchführung: 

(vgl. Ausführungsvorschriften über Duales Lernen und praxisbezogene Angebote der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)

Betriebspraktika sind an allen Schulen der Sekundarstufe I durchzuführen, soweit dies in den Rahmenlehrplänen ausgewiesen ist. 

Sie können als durchgängiges Blockpraktikum oder in geteilter, rhythmisierter Form stattfinden. Der Umfang beträgt mindestens 10 Tage. 

Die Aufenthaltszeit im Praktikumsbetrieb beträgt ausschließlich der Pausen höchstens sechs Stunden.

Die Durchführung eines Betriebspraktikums setzt voraus, dass mit dem Praktikumsbetrieb eine schriftliche Vereinbarung (offizieller Vordruck Anlage 1 der AV) abgeschlossen wurde. Vor Abschluss der Vereinbarung ist dem Praktikumsbetrieb das Merkblatt zum Betriebspraktikum (offizieller Vordruck Anlage 2 der AV) auszuhändigen. Mit dem Abschluss der Praktikumsvereinbarung erlangen die in diesen Vorschriften genannten Rechte und Pflichten der Praktikumsbetriebe Verbindlichkeit.

Die verantwortlichen Lehrkräfte halten während des Praktikums Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern sowie zu den betrieblichen Praktikumsanleitern. Sie vergewissern sich, dass die Praktikumsaufgaben in der geforderten Weise erfüllt werden. In diesem Zusammenhang ist mindestens einmal der Praktikumsort aufzusuchen und dort Rücksprache mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Praktikumsanleitern zu halten. Soweit erforderlich, sind in diesen Gesprächen Maßnahmen zur Verbesserung der Praktikumsleistungen festzulegen. 

Nachbereitung:

Schülerinnen und Schüler, die im Februar des jeweiligen Jahres ein Praktikum gemacht haben, berichten zu einem festgesetzten Termin über ihre Tätigkeiten, Erfahrungen, Eindrücke.

Erwartet wird ein freier Vortragsstil mit technischer Unterstützung und gegebenenfalls auch originalen Gegenständen. Die Jury wird aus den Klassenlehrkräften, des betreuenden Deutschlehrers und der Schulleitung gebildet.

Das Plenum besteht aus der Schülerschaft der Jahrgangsstufe 8. 

Eltern sind zu diesem Präsentationstag herzlich eingeladen, genauso wie die Praktikumsbetreuer.

Die gesamte Audienz darf Fragen an den Vortragenden stellen.

Die Vortragszeit von maximal 10 Minuten darf nicht überschritten werden.

Am selben Tag findet auch die Einreichung des Portfolios statt.

Die Note dieser einen Klassenarbeitersatzleistung im zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 9 wird gebildet durch das Portfolio, den Vortragsstil, die mediale Untermalung und die Bewertung der Praktikumsanleiter.

Die Notengeber sind in diesem Zusammenhang die Jury, bestehend aus der Klassenlehrkraft, der betreuenden Deutschlehrkraft und der Schulleitung.